|
Wenn bei
einem Auftritt der Auftraggeber eine Rechnung ausgestellt bekommen
möchte, sind sich viele
Tänzerinnen unsicher, was auf einer solchen Rechnung drauf
stehen muss. Deswegen habe
ich hier die wichtigsten Punkte sowie eine Musterrechnung zusammen
gestellt.
Bei dieser Musterrechnung handelt
es sich um eine Rechnung ohne Umsatzsteuer, d.h. sie ist für
sog. Kleinunternehmer gedacht, die keine Umsatzsteuer ausweisen.
Dies ist der Fall, wenn Du weniger als 17.500 Euro Jahresumsatz
erzielt (Stand 2004, aktuellen Wert ggf. beim Steuerberater
oder Finanzamt erfragen). Da fast keine Tänzerin, die nur
im kleinen Rahmen oder nebenberuflich tätig ist, einen
solchen Jahresumsatz erzielt, dürfte dies für die
meisten von uns zutreffen. Falls Du Dir jedoch nicht sicher
bist, ob Du umsatzsteuerpflichtig bist, sollest Du auf jeden
Fall Deinen Steuerberater oder das örtliche Finanzamt fragen!
Hier
kannst Du die Musterrechnung
ohne Mwst.-Angabe
(als Word-Dokument) downloaden, in die Du dann nur noch Deine
eigenen Angaben einsetzen musst.
|
Briefkopf mit folgenden Angaben:
Künstlername, Bürgerlicher Name - Strasse, Hausnr.
- PLZ, Ort
Telefon (Vorwahl) Rufnummer - Email: Emailadresse
Adresse Rechnungsempfänger
(Anrede, Firma / Person, Strasse, PLZ Ort)
Rechnung Nr.: Fortlaufende Rechnungsnummer
Ort, Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
für meine Vorführung anlässlich ..............................................(Anlaß)
am ...................... (Datum) darf ich Ihnen wie folgt
berechnen:
Vorführung Orientalischer Tanz, Honorar lt. Vereinbarung
00,00 Euro
Fahrtkostenpauschale 00,00 Euro
GESAMT 00,00 Euro
Bitte beachten Sie, dass ich nicht Mehrwertsteuerpflichtig
bin.
Ich bitte um Überweisung des Rechnungsbetrages innerhalb
von ..... Tagen auf mein Konto:
Kontoinhaber, Kto. Kontonummer, Bankinstitut, BLZ Bankleitzahl
Alternativ: Betrag dankend erhalten ................................................................
(Datum, Unterschrift)
Ich bedanke mich für das Engagement und würde
mich freuen, wieder einmal für Sie tätig sein
zu dürfen.
Mit freundlichen Grüssen
Unterschrift Künstlername und Bürgerlicher
Name
Fußtext mit:
Künstlername- Bürgerlicher Name - Strasse -
PLZ Wohnort
Telefon (Vorwahl) Rufnummer - Fax (Vorwahl) Rufnummer
- Internet: Internetadresse - Email: Emailadresse
Bankverbindung: Bankinstitut, Kto-Nr: Kontonummer, BLZ:
Bankleitzahl - Steuernummer: Steuernummer
|
Welche Rechnungsangaben sind
nun Plicht?
Nach §
14 Abs. 4 UStG (Umsatzsteuergesetz) musst eine ordnungsgemäße
Rechnung von Dir seit dem 01.01.2004 folgende Plichtangaben
enthalten:
1. Deinen vollständigen Namen
und Anschrift
2. Deine vom Finanzamt erteilte Steuernummer (findest
Du auf Deiner letzten Steuererklärung)
3. das Ausstellungsdatum
4. eine Rechnungsnummer, bestehend aus einer oder mehreren
Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung dient und
die Du jeweils einmalig und fortlaufend vergibst.
5. den Umfang und die Art Deiner Leistung oder die Menge und
die Art der gelieferten Gegenstände
6. den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung oder der
Vereinnahmung einer Anzahlung
sowie für uns weniger wichtig:
7. das nach Steuersätzen und einzelnen
Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt
für die Lieferung oder Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte
Minderung
des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt
ist
8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt
entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung
einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige
Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
Und für den unerfreulichen Fall,
dass nach der Rechnungsstellung kein Zahlungseingang erfolgt,
hier noch einige Mustertexte für Zahlungserinnerungen:
|